Zürich, Switzerland
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Entscheidet den Fall zugunsten einer korrupten Arbeitgeberin. Die Auszahlung aus Überzeit-/Überstunden- und Feriensaldo von CHF 15'000.- müssen von Arbeitgeberin nicht getätigt werden, die kriminellen Machenschaften werden geschützt und nicht strafrechtlich geahndet. Ein wahrheitsgemässes und wohlwollendes Arbeitszeugnis erhielt ich erst nach 3 Jahren und etlichen 'Falschanschuldigungen' seitens Arbeitgeberin während dieser Zeit.
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... machen doch sowieso alle was sie wollen ...
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